
BAUINNUNG KARLSRUHE-BRUCHSAL
ÜBER 135 JAHRE KOMPETENZ
Aufgaben der Innung
Die Bauinnung Karlsruhe-Bruchsal ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wurde mit Genehmigung der Satzung durch die Handwerkskammer am 14. November 2016 rechtsfähig.
Der Bezirk der Bauinnung Karlsruhe-Bruchsal umfasst den Stadt- und Landkreis Karlsruhe.
Das Fachgebiet der Innung umfasst folgende Handwerke (zulassungspflichtige und zulassungsfreie) und handwerksähnliche Gewerbe:
- Maurer- und Betonbauer-Handwerk
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer-Handwerk
- Brunnenbauer-Handwerk
- Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk
- Estrichleger-Handwerk
- Straßenbauer-Handwerk
- Eisenflechter-Gewerbe
- Fuger-Gewerbe
- Ramm-Gewerbe
- Betonbohrer- und -schneider-Gewerbe
Aufgabe der Innung ist es, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Insbesondere hat sie
- den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen,
- ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben,
- entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge, insbesondere durch überbetriebliche Unterweisung zu sorgen, und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern,
- die Gesellenprüfungen abzunehmen und hierfür Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten, sofern sie von der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist,
- das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern; zu diesem Zweck kann sie insbesondere Fachschulen und überbetriebliche Unterweisungseinrichtungen errichten oder unterstützen und Lehrgänge veranstalten,
- bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken,
- das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern,
- über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten,
- die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
- die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.
Über unsere Innung
WIR UNTERSTÜTZEN UNSERE MITGLIEDER BEI
Lehrlings-Streitigkeiten
Unsere Streitschlichtungsstelle ist für unsere Mitglieder die erste Anlaufstelle bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Azubi. Bevor überhaupt teure Rechtsanwalts- und Gerichtskosten entstehen, können die meisten dieser Auseinandersetzungen in einem oder mehreren durch uns begleiteten Gespräch/en für alle Beteiligten zufriedenstellend gelöst werden.